Aktuelles

17.06.04

5. Fachseminar der Deutschen Müllerschule Braunschweig

Karl Friedrich Robohm, Fotos: Ruth Robohm


Die Fachseminare sind in den letzten Jahren zu einem festen Ausbildungspunkt der DMSB - Internationale Technikerschule mit Fachrichtung Anlagenbau und Verfahrenstechnik, Getreide- und Futtermitteltechnologie – geworden. Thematisch gehen die Seminare weit über den Inhalt des Unterrichtsstoffs der Schule hinaus und bieten den Studierenden somit einen Blick über den "Tellerrand".


Die Einführung von Qualitätssicherungssystemen, der sachkundige Umgang mit kritischen Stoffen sowie zunehmende Einbindung nationaler Verordnungen in EU-Verordnungen und Richtlinien haben eine höhere Qualifizierung der Betriebsleitung aber auch der Mitarbeiter der Mischfutterindustrie zur Folge. Deshalb hat die DMSB seit Wintersemester 2003 das Ausbildungsangebot um einen weiteren Schwerpunkt „Futtermitteltechnik“ ergänzt. Aus den somit bestehenden drei Schwerpunkten Anlagenbau (Mühlenbau); Verfahrenstechnik (Müllereitechnik) und Verfahrenstechnik (Futtermitteltechnik) können jeweils 2 gleichzeitig belegt und mit der Staatlichen Prüfung zum Techniker abgeschlossen werden.


Als Folge dieser Stärkung der Ausbildung auf dem Gebiet der Mischfutterherstellung stand das diesjährige eintägige Fachseminar unter dem Thema: "Aktuelles aus der Futtermittelwirtschaft"

Mehr als 90 Teilnehmer aus Forschung und Wirtschaft fanden sich am 29. April im großen Vortragsraum des Lebensmitteluntersuchungsamtes Braunschweig ein, um den Vorträgen der hochkarätigen Referenten zu folgen. Die Veranstaltung wurde von StR. Georg Böttcher, kommissarischer Schulleiter der DMSB, eröffnet, der alle Anwesende herzlich begrüßte und kurz die neuen Ausbildungsmöglichkeiten der DMSB vorstellte.


Vortragsinhalte


Mit dem Vortrag "Anforderungen der Mischfutterhersteller an Einzelfutterkomponenten; Qualitätsstandards im Vergleich"leitete Dipl. Ing. Sabine Botterbrodt, Detmold, die Fachvorträge ein. Ausgangspunkt jedes besonderen marktbezogenen Qualitätsengagements ist die Umsetzung der gesetzlichen

der gesetzlichen Vorgaben, die immer weiterreichendere Ansprüche an Qualitätsgarantien stellen. Dies schließt die Anforderungen an Rückverfolgbarkeit, Ausdehnung der Gültigkeit der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) auf weitere Stufen der Produktionskette (Landwirtschaft, Landhandel, Produktion und Verarbeitung) oder Verschärfung in der Produkthaftung, der Kennzeichnungspflicht und Höchstmengenregelung mit ein. Einzelfuttermittelhersteller sollen in das QS-System, das zwar für den Fleischbereich aufgebaut wurde, einbezogen werden, um hierdurch eine lückenlose Qualitätssicherung zu erreichen. Für die QS-Systemteilnahme muss ein zertifiziertes QM-System wie ISO 9001:2000 und HACCP bzw. GMP+ vorliegen. Einzelfuttermittelhersteller im QS-System müssen betriebsspezifische Produktdatenblätter gemäß den Anforderungen der Positivliste erstellen. Die Datenblätter werden ab 1.1.2004 Bestandteil der Dokumentation im Rohstoffmanagement bei den Futtermittelherstellern bzw. landwirtschaftlichen Selbstmischern.

 

Die Gedankengänge aus dem vorherigen Vortrag griff Dr. Ing. A. Feil, Braunschweig, in seinem Referat

"Effizientes Rohwarenmanagement - unverzichtbar für sichere Mischfutter" und stellte heraus, dass die überwiegende Anzahl an Schadensfällen, die in den letzten Jahren im Mischfutterbereich aufgetreten sind, durch Rohwaren verursacht wurden, die bereits bei der Anlieferung im Mischfutterwerk kontaminiert waren. Diese Verunreinigungen wurden aber bei der Rohwareneingangskontrolle nicht festgestellt. Probenahmemaßnahmen scheitern häufig an den mangelnden Kenntnissen des Personals (Stichprobe statt repräsentativer Sammelproben) oder verlangen aufwendige Vorgehensweisen – insbesondere wenn die gesuchte Merkmalseigenschaft in nur geringer Konzentration oder inhomogen verteilt in der Charge vorliegt. Das Auffinden eines Gefährdungsmerkmals ist daher nicht immer gewährleistet.


Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen berichtet Prof. Dr. E. Schulz, Braunschweig, über "Die Positivliste für Einzelfuttermittel – ein Beitrag zur Futtermittelsicherheit". Nicht nur bei Politik und Verbrauchern, sondern auch in der Wirtschaft besteht Übereinstimmung über die Notwendigkeit der Auflistung aller Futtermittel, die in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im weiteren Verlauf innerhalb der EU in der Fütterung landwirtschaftlicher

Nutztiere Verwendung finden sollten. Zwar gab es auch in den vergangenen Jahren futtermittelrechtliche Vorschriften für eine umfassende Sicherheit bei der Erzeugung von Lebensmitteln tierischer Herkunft, jedoch haben verschiedene Skandale der letzten Jahre gezeigt, dass gerade im Bereich der Rohwaren nicht immer die notwendige Sorgfalt bei der Herstellung und im Vertrieb sichergestellt war. Deshalb erscheint es sinnvoll und zweckmäßig, eine geschlossenen Liste all derjenigen Einzelfuttermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse zu erstellen, die in der Fütterung unserer Tiere Verwendung finden. Die Normenkommission (Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft) stellt fest, dass sich die Liste nicht auf eine reine Aufzählung der Futtermittel beschränken darf. Vielmehr muss eine eindeutige Definition (Bezeichnung und Beschreibung) der Herkunft und der Eigenschaften der Futtermittel vorliegen. Hierzu müssen Verfahrenswege eindeutig beschrieben sein, wobei die verwendeten Hilfsstoffe wie auch die Verarbeitungsprozesse und mögliche Risiken offen gelegt sein müssen. Bewertungskriterien sind, ein nachgewiesener Futterwert, Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Tier und Mensch, erkennbare Bedeutung am Mark (aktuelle Verwendung) und rechtlich zulässige Verwendung. Die Hersteller und "Inverkehrbringer" dieser Futtermittel sind aufgefordert, das Datenblatt vorzuhalten und bei Änderungen des Herstellungsprozesses das Datenblatt zu aktualisieren. Die Positivliste bedarf der Aktualisierung und Pflege, wobei Neuaufnahmen, Streichungen oder Änderungen, bedingt durch neue Erkenntnisse, möglich sind. Ankündigungen dieser zukünftigen Änderungen werden über die „Graue Liste“ innerhalb des Internetangebotes bekannt gegeben.

 

RA H. Fenner, Bonn, sprach anschließend über "Änderungen im Futtermittelrecht – (LFGB-Entwurf)".  Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht, die bislang getrennt waren, werden zusammengefasst und gleichzeitig einige Gesetze im Bereich des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts aufgehoben. Kernpunkt dieses Gesetzentwurfs ist die Schaffung eines Lebnsmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

 

Mit der Verwendung von Getreidestäuben setzte sich Ing. St. Kastenmüller, Martinsried,

in seinem Referat "Getreidestäube – entsorgen oder verwerten" auseinander. Getreidestäube sind Stäube, die von der Annahme bis zur Vermahlung (erster Schrot) des Getreides anfallen und entfernt werden müssen. Um die Entfernung des Staubes aus der Nahrungskette sicher zu gewährleisten, verpflichten sich die Mühlen zu ihrer Entsorgung. Die ordentliche Entsorgung ist durch ein Protokoll oder eine Rechnung zu dokumentieren. Die Entsorgung über die Mülldeponie ist sehr kostenintensiv, weshalb günstigere Möglichkeiten gefragt sind. Der Referent stellt in seinen Ausführungen zwei Entsorgungsmöglichkeiten vor. Getreidestaub lässt sich gut brikettieren, wobei die Briketts als Heizmaterial verwendet werden können. Zur Herstellung der Briketts werden zwei Produktionsanlagen gezeigt. Eine andere Verwendungsmöglichkeit sieht der Vortragende in der Produktion von Biogas mit anschließender Verstromung. Grundlage ist die Verwendung einer Mischung aus ca. 50 % Getreidestaub (Windputz) und 50 % Maissilage. Die Herstellung von Biogas ist völlig geruchlos, im Gegensatz zu den bekannten Anlagen auf Basis einer Gülleverwendung. Als Nebenprodukt entsteht Wärme, die zur Beheizung der Fermenter, des Wohnhauses oder der Werkstatt weiterverwendet werden kann.

 

Mit dem Thema "Verschleppung – Anlagenkonzepte zur Kontaminationsvermeidung bzw. –reduzierung" steuerte S. Hötger, Denstein, einen äußerst aktuellen Beitrag bei. An Hand zahlreicher Beispiele wurden Verschleppungsmöglichkeiten im Makro- und Mikrokomponentenbereich einer Produktionsanlage aufgezeigt. Es wurde verdeutlicht, dass es die von der Behörde häufig gewünschte Nullanlage (keine Verschleppung) nicht geben kann. Allerdings ist eine weitgehende Reduzierung von Verschleppungen bzw. Kontaminationen bei Rezepturwechsel durch geeignete Konstruktion und Reinigung der Anlagen nach dem heutigen Stand der Technik möglich.


Dr. H. Grunewald, Hamburg, stellte zum Schluss des Seminartages in seinem Vortrag "Analysen mit dem Dioden Array Gerät"ein neues NIR-Meßgerät zur Rohwarenanalytik und Qualitätskontrolle vor. Bei dem Gerät handelt es sich um ein Nah-Infrarot(NIR)-Spektrometer, speziell für die Analyse von Futtermitteln. Die bei den bekannten Geräten vorhandene Filteroptik ist bei dem vorgestellten Gerät durch ein Dioden Array ersetzt worden. Hierdurch ermöglicht das Messgerät die Analyse von sowohl mehligen als auch von körnigen und pelletierten Komponenten. Eine vorherige Zerkleinerung, wie bei den bekannten Geräten ist nicht mehr notwendig. Der Futtermittelhersteller erhält eine vollständige Information über Rohmaterialien, den Prozess und über seine Endprodukte. Damit liegen eine umfassende Kontrolle und Überwachung der Rohstoffe bis zur Fertigware im Warenausgang vor.

 

Mit diesem Vortrag schloss die Veranstaltung. Intensive fachliche Diskussionen, vor allem zu individuellen Frage- und Problemstellungen, wurden besonders während der Vortragspausen geführt.

Positiv wurde aus  Teilnehmersicht wieder das Konzept der Veranstaltung gewertet, das in sehr komprimierter Form über die aktuellen Themen der Mischfutterherstellung berichtete.

 

Besonderer Dank ist auch den Studierenden der DMSB auszusprechen, die wieder hervorragende Gastgeber waren und für das leibliche Wohl der Tagungsteilnehmer sorgten.