Aktuelles
06.02.04
Abschaffung des Meisterzwanges im Müllerhandwerk
Seit dem 01. Januar 2004 ist das "3. Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften" in Kraft getreten. Nachfolgend der neugefasste § 7 der Handwerksordnung (HwO) auszugsweise zur Kenntnis:
§ 7 Abs. 1a lautet:
In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.
§ 7 Abs. 2 lautet:
In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieur, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt entspricht................
Für die Staatlich geprüften Technikerinnen und Techniker bedeutet dies, daß ab dem 01. Januar 2004 die selbständige Ausübung eines Handwerks für unseren Berufsstand ohne zusätzliche Prüfungen, Anträge und Kosten möglich ist.
Nicht nur unter diesen Gesichtspunkten stellt sich die Frage, in wieweit ein Besuch der Meisterschule überhaupt noch sinnvoll ist. Zumal parallel zum Studium an der Deutschen Müllerschule Braunschweig die Ausbildereignungsprüfung abgelegt werden kann, da diese auch weiterhin Voraussetzung für die Ausbildung von Lehrlingen ist. Natürlich besteht auch immer noch die Möglichkeit der Meisterprüfung vor der Handwerkskammer in Braunschweig. Hierbei ersetzt der Technikerabschluß wie bisher den fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung.
Oft wird die kürzere Dauer der Meisterschule als Vorteil angesehen. Dem gegenüber steht jedoch eine fundierte, und mittlerweile zeitlich verkürzte Ausbildung an der DMSB, welche in der heutigen Zeit mit ihren hohen Anforderungen absolut notwendig ist. Zieht man außerdem die Semesterferien ab, in der die Studierenden dem Betrieb wieder zur Verfügung stehen können, schwindet auch dieses Argument.

