Aktuelles
26.10.03
AGF-Intensivkurs Teil I & II
Qualitätsmanagementsysteme in Mühlenbetrieben
in Zusammenarbeit mit der Deutschen Müllerschule Braunschweig
Teil I: 01. bis 05. Dezember 2003
Teil II:16. bis 20. Februar 2004
Welche Inhalte hat der Kurs?
Die Veränderungen in der europäischen Gesetzgebung zur Lebens- und Futtermittelsicherheit (EU-Basisverordnung Nr.178/2002 zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit) stellen erhöhte Anforderungen an alle an der Lebensmittel- und/oder Futtermittelwirtschaft beteiligten Parteien. Es existieren bereits eine Vielzahl von Managementsysteme bzw. Standards, die die Lebens- und Futtermittelsicherheit gewährleisten sollen.
So wird in vielen Betrieben nach dem ISO-Standard zum Qualitätsmanagement 9000ff.:2000 gearbeitet. Im Jahr 1998 wurde in Deutschland die von der EU geforderte „Hygiene-Richtlinie“ innerhalb der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) veröffentlicht. Hierbei steht ein Vorbeugekonzept (BMK = Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen), ähnlich wie beim HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points), im Vordergrund. Im Jahr 2000 hat zudem die Europäische Kommission durch die Veröffentlichung des Weißbuchs zur Lebensmittelsicherheit einen neuen „Standard“ im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit geschaffen. Ein Kernpunkt dieses Weißbuches ist die EU-Basisverordnung zur Lebensmittel und Futtermittelsicherheit (VO 178/2002), die z.B. ab dem 01.01.2005 ein Konzept zur Rückverfolgbarkeit verlangt. Die Niederlande haben für alle ausländischen Lieferanten von Tierfutterkomponenten, also auch für Mühlenbetriebe, ein eigenes sogenanntes QC-System (Quality-Control-System/GMP13) erarbeitet, welches die Mindestanforderungen an ein Managementsystem innerhalb des vom PDV (Markenverband für Tierfutter) entwickelten und geforderten GMP (Good Manufacturing Practice = Gute Herstellungspraxis) bzw. GMP+ -Konzept aufzeigt.
Zudem gehen Bestrebungen dahin, dass der ursprünglich für Fleisch- und Fleischerzeugnisse entwickelte QS-Standard (Q+S GmbH, Bonn) für den Bereich der Einzelfuttermittel (z.B. Nebenprodukte Mehlherstellung) ausgeweitet wird. Darüber hinaus werden auf nationaler wie internationaler Ebene derzeit weitere Standards eingeführt, die den steigenden Qualitätsansprüche der Verbraucher und den zunehmend höheren Anforderungen an die Lebensmittelhersteller gerecht werden sollen.
Hier ist vor allem der IFS (International Food Standard) und der BRC (British Retail Consortium) als Auditstandard zur Beurteilung von Lieferanten und Herstellern, die Rohstoffe oder Fertigerzeugnisse an den Lebensmitteleinzelhandel liefern, zu nennen.
Was ist das Lernziel und wer sollte teilnehmen?
Der Kurs besteht aus zwei Teilen (I& II) die inhaltlich aufeinander aufbauen bzw. sich ergänzen. Der gesamte Kurs richtet sich an Mitarbeiter von Mühlenbetriebe, die sich mit heutigen und zukünftigen Anforderungen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich insbesondere im Hinblick auf die veränderten gesetzlichen und privatrechtlichen Anforderungen auseinandersetzen müssen und einen vertiefenden Einblick in die Materie wünschen. Beide Teile werden praxisnah aufgebaut sein und betriebsspezifische Fragen oder Problemstellungen können während des Kurses angesprochen und diskutiert werden. Ziel ist es mit dem erlangten Wissen ein eigenes Qualitätsmanagementsystem aufbauen zu können bzw. bestehende Systeme in den Unternehmen mit den oben genannten Anforderungen zu kombinieren und anzupassen.
Programm (Änderungen vorbehalten):
- Qualitätsmanagement & Qualitätsstandards im Lebensmittel- und Futtermittelbereich Rechtsgrundlagen & Begriffbestimmungen Bedeutung für die Mühlenwirtschaft (QC/GMP13, QS, IFS etc.)
- Einführung und Grundlagen in das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2000 Bedeutung und Zielsetzung Prozessorientiertes Managementsystem Anforderungen aus Auditorensicht Erarbeitung und Diskussion von wesentlichen QM-Dokumenten in Gruppenarbeit
- HACCP Konzept zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit Grundlagen und Unterschiede von gesetzlichen und privatrechtlichenn Anforderungen Hygienische Voraussetzungen an Räume und Einrichtungen Pflicht zur Hygieneschulung (Inhalte, Aufbau von Schulungen etc.) Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen Erstellung von Reinigungs- und Hygieneplänen Erarbeitung von Risikostudien in Gruppenarbeit
- Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Mühlenprodukten Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Art. 18 Basis VO)
Referentin
Sabine Botterbrodt, Dipl.- Ing. Lebensmitteltechnologie, Schwerpunkt Getreidetechnologie, Dozentin an der DMSB, Fachberaterin für Qualitätsmanagement-Systeme und HACCP-Konzepte der Arbeitsgemeinschaft Getreideforschung e.V., Detmold
Veranstaltungsort
Deutsche Müllerschule Braunschweig
Salzdahlumer Straße 85
38126 Braunschweig
Fon 0 5 31 - 69 13 12, Fax 0 5 31 - 68 28 06
eMail deutsche-muellerschule-bs@t-online.de
Teilnahmebedingungen
Eine vorherige, verbindliche Anmeldung bis spätestens 15. November 2003 ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 20 Personen beschränkt. Die Teilnehmergebühr beträgt 250,-- €/Person. Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungserhalt zu überweisen. Bei Rücktritt eines Teilnehmers bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,-- € erhoben. Bei späterer Stornierung der Anmeldung wird die gesamte Teilnehmergebühr berechnet. Die Entsendung eines Vertreters ist möglich.
Hotelreservierungen
Eine Liste möglicher Hotels in Veranstaltungsnähe finden Sie über den Link am Ende des Textes. Bitte nehmen Sie die Buchungen direkt bei dem gewünschten Hotel vor.

