Wir beantworten Deine Fragen
Studienberatung – persönlich und vertraulich
Du hast detaillierte Fragen zu spezifischen Inhalten des Studiums oder möchtest Dich über die verschiedenen Möglichkeiten der Schwerpunktwahl oder Finanzierung informieren? Dann vereinbare einfach einen Termin für eine individuelle Beratung. Wir nehmen uns gerne Zeit für Dich und beantworten Deine persönlichen Fragen – in der Schule oder telefonisch. Dieses persönliche Gespräch ist selbstverständlich vertraulich und lösungsorientiert.
FAQs
Unsere Absolventinnen und Absolventen sind weltweit in führenden Positionen tätig. Nicht nur in den Bereichen der verschiedenen Müllereisparten, sondern überall dort, wo:
- gefördert, sortiert und aufbereitet,
- zerkleinert, granuliert und pelletiert,
- getrennt, dosiert und gemischt wird.
In allen Bereichen der Lebensmittelproduktion, der Schüttgut- und Lagertechnik, der chemischen Industrie und im Recycling sowie dem entsprechenden Anlagenbau werden unseren Absolventinnen und Absolventen interessante und gut dotierte Arbeitsplätze angeboten!
Es wird eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erwartet als:
- Verfahrenstechnologin / Verfahrenstechnologe in Mühlen- und Getreidewirtschaft oder in einem anderen Beruf des lebensmittelproduzierenden Gewerbes oder
- Mühlenbauerin / Mühlenbauer bzw. in einem handwerklichen oder industriellen Metallberuf oder
- Mechatronikerin / Mechatroniker oder in einem konstruierenden Beruf (z. B. technischer Zeichner) oder
- in einem fachkorrespondierenden Beruf aus dem Agrarbereich oder
- Sie sind bereits Technikerin / Techniker oder Ingenieurin / Ingenieur bzw. Bachelor oder Master in einem der oben genannten Bereiche, dann können gegebenenfalls Vorleistungen anerkannt werden.
Außerdem wird zusätzlich mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung erwartet.
Bewerberinnen und Bewerber, die keine duale Berufsausbildung mit abschließend bestandener Gesellen-/Facharbeiterprüfung absolviert haben, informieren sich bei der Schule über mögliche Verfahren zur Klärung der Eignung zur Aufnahme.
Ausnahmen können in begründeten Fällen von der Landesschulbehörde genehmigt werden.
Die Deutsche Müllerschule Braunschweig ist eine öffentliche, staatliche Schule und erhebt kein Schulgeld oder Studiengebühren. Es ist allerdings – neben den Ausgaben für Wohnung und Unterhalt – mit Kosten von ca. 200 – 300 € pro Jahr für Bücher, Kopien, Exkursionen etc. zu rechnen.
Es können Leistungen nach „BAföG“ bzw. „Meisterbafög“ beantragt werden:
Nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) haben Fachkräfte, die sich auf den Meister-, Techniker- oder auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluß vorbereiten, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Nach diesem “Meister-BAföG” kann für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem bestimmten Höchstbetrag ein zunächst zinsfreies, später zinsgünstiges Darlehen der Deutschen Ausgleichsbank in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende erhalten außerdem einen monatlichen Zuschuss für die Betreuung von Kindern bis zu zehn Jahren.
Für Teilnehmer an einer Vollzeitmaßnahme (wie an der DMSB) sind auch Beiträge zu den Lebenshaltungskosten vorgesehen. Die monatlichen Bedarfssätze orientieren sich an den Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Eigenes Einkommen wird unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge angerechnet.
Über Einzelheiten der Förderungsmaßnahmen informieren die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung.
Wenn man sich vor dem Studium arbeitslos meldet, wird der Anspruch auf „Arbeitslosengeld“ durch das Studium nur unterbrochen, aber nicht beendet. Andernfalls besteht kein Anspruch.
Die Netto-Studienzeit beträgt nur 17 Monate.
Das Studium beginnt jeweils an einem Montag, also mit einer vollen Woche und entspricht weitgehend dem Schuljahresbeginn in Niedersachsen.
Erste Anlaufstation ist das Sekretariat der DMSB. Hier ist eine Liste mit Wohnungen erhältlich, die regelmäßig an Studierende der DMSB vermietet werden. Auch die Verbindung „Glück zu!“ bietet elf möblierte Zimmer für ihre Mitglieder an. Online könnt ihr euch auf folgenden Seiten umschauen:
Um seine beruflichen Perspektiven auch für die spätere Zukunft zu erhalten, ist es auf jeden Fall sinnvoll, auch den Ergänzungsbereich zu belegen, denn die Kombination der Lerngebiete des berufsbezogenen Bereichs mit denen der Anlagenplanung ist weltweit einmalig. Nahezu 100 % unserer Studierenden entscheiden sich dafür! Und sind damit für die Unwägbarkeiten des späteren Berufslebens bestens gerüstet.
Geht das Lernen erst richtig los! Aber mit dem breit angelegten Basiswissen und den müllereispezifischen Fachkenntnissen, die an der DMSB vermittelt werden, ist man in der Lage, sich schnell in die jeweils firmenspezifisch unterschiedlichen Besonderheiten einzuarbeiten! Ansonsten siehe Antwort zu 1.
Formulare und Informationen
Broschüren
MTEC Magazin (PDF)
MTEC Magazin (Blätterkatalog)
Verbandsmagazin “Glück zu”
Verbandsmagazin “Glück zu” (Blätterkatalog)
Vielfältige Fördermöglichkeiten
Du kannst das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG) bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) in Hannover beantragen. Wenn Du an einer Vollzeitmaßnahme wie der Weiterbildung an der DMSB teilnimmst, kannst Du hier zum Beispiel einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Außerdem gibt es noch das „reguläre“ (Schüler-)BAföG, oder Du kannst die Zeit mit einem Studienkredit überbrücken.
Studentenwohnung- oder Zimmer finden
Erste Anlaufstation ist das Sekretariat der DMSB. Hier ist eine Liste mit Wohnungen erhältlich, die regelmäßig an Studierende der DMSB vermietet werden. Auch die Verbindung „Glück zu!“ bietet elf möblierte Zimmer für ihre Mitglieder an. Online könnt ihr euch auf folgenden Seiten umschauen:
Wichtige Informationen
Für Studierende aus Nicht-EU-Staaten
Du benötigst zum Besuch der Deutschen Müllerschule Braunschweig eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Grundlage dafür kann ein Schulbesuch sein, entsprechende Regelungen sind im Aufenthaltsgesetz (§ 16 Abs. 5) dargelegt.
Dazu zählen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz auch berufliche Bildungsmaßnahmen. Zu diesen Maßnahmen sind Weiterbildungen in vorwiegend fachtheoretischer Form zu zählen, die nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen und zu einem staatlichen Berufsabschluss führen.
Um ein solches Weiterbildungsangebot handelt es sich bei den Abschlüssen der DMSB!
Bei der Beantragung im Konsulat deines Heimatlandes solltest du auf diese Vorschriften hinweisen:
Auszug aus:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AVwV-AufenthG)
„16.5.2.6 Zu den Aufenthaltszwecken des § 16 Absatz 5 zählen auch berufliche Bildungsmaßnahmen, die nicht einem Studium nach § 16 Absatz 1 oder einer betrieblichen Ausbildung i. S. v. § 17 entsprechen. Zu diesen Maßnahmen sind Ausbildungen in vorwiegend fachtheoretischer Form zu zählen, die nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen zu einem staatlichen Berufsabschluss führen. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sich der Bildungsgang bei dem Bildungsträger nicht ausschließlich an Staatsangehörige eines Staates richtet. Die Länder können bestimmen, dass Ausnahmen von Satz 2 und 3 der Billigung der obersten Landesbehörde obliegen. Berufliche Praktika, die vorgeschriebener Bestandteil der Ausbildung sind, bedürfen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 BeschV nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.”
Alle Kontaktmöglichkeiten
Wir helfen gerne telefonisch, schriftlich und natürlich auch vor Ort in einem persönlichen Beratungsgespräch.