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DETAILLIERTE ANTWORTEN AUF ALL DEINE FRAGEN
STUDIENBERATUNG

Wir beantworten Deine Fragen

Studienberatung – persönlich und vertraulich

Du hast detaillierte Fragen zu spezifischen Inhalten des Studiums oder möchtest Dich über die verschiedenen Möglichkeiten der Schwerpunktwahl oder Finanzierung informieren? Dann vereinbare einfach einen Termin für eine individuelle Beratung. Wir nehmen uns gerne Zeit für Dich und beantworten Deine persönlichen Fragen – in der Schule oder telefonisch. Dieses persönliche Gespräch ist selbstverständlich vertraulich und lösungsorientiert.

FAQs

Vielfältige Fördermöglichkeiten

Du kannst das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG) bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) in Hannover beantragen. Wenn Du an einer Vollzeitmaßnahme wie der Weiterbildung an der DMSB teilnimmst, kannst Du hier zum Beispiel einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Außerdem gibt es noch das „reguläre“ (Schüler-)BAföG, oder Du kannst die Zeit mit einem Studienkredit überbrücken.

Studentenwohnung- oder Zimmer finden

Erste Anlaufstation ist das Sekretariat der DMSB. Hier ist eine Liste mit Wohnungen erhältlich, die regelmäßig an Studierende der DMSB vermietet werden. Auch die Verbindung „Glück zu!“ bietet elf möblierte Zimmer für ihre Mitglieder an. Online könnt ihr euch auf folgenden Seiten umschauen:

Wichtige Informationen

Für Studierende aus Nicht-EU-Staaten

Du benötigst zum Besuch der Deutschen Müllerschule Braunschweig eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Grundlage dafür kann ein Schulbesuch sein, entsprechende Regelungen sind im Aufenthaltsgesetz (§ 16 Abs. 5) dargelegt.

Dazu zählen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz auch berufliche Bildungsmaßnahmen. Zu diesen Maßnahmen sind Weiterbildungen in vorwiegend fachtheoretischer Form zu zählen, die nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen und zu einem staatlichen Berufsabschluss führen.

Um ein solches Weiterbildungsangebot handelt es sich bei den Abschlüssen der DMSB!

Bei der Beantragung im Konsulat deines Heimatlandes solltest du auf diese Vorschriften hinweisen:

Auszug aus:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AVwV-AufenthG)

„16.5.2.6 Zu den Aufenthaltszwecken des § 16 Absatz 5 zählen auch berufliche Bildungsmaßnahmen, die nicht einem Studium nach § 16 Absatz 1 oder einer betrieblichen Ausbildung i. S. v. § 17 entsprechen. Zu diesen Maßnahmen sind Ausbildungen in vorwiegend fachtheoretischer Form zu zählen, die nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen zu einem staatlichen Berufsabschluss führen. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sich der Bildungsgang bei dem Bildungsträger nicht ausschließlich an Staatsangehörige eines Staates richtet. Die Länder können bestimmen, dass Ausnahmen von Satz 2 und 3 der Billigung der obersten Landesbehörde obliegen. Berufliche Praktika, die vorgeschriebener Bestandteil der Ausbildung sind, bedürfen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 BeschV nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.”

Alle Kontaktmöglichkeiten

Wir helfen gerne telefonisch, schriftlich und natürlich auch vor Ort in einem persönlichen Beratungsgespräch.